Die arbeitsrechtlichen Grundlagen von Zusagen auf betriebliche Altersversorgung („bAV“) werden insbesondere in Versorgungsordnungen ausgestaltet.
Wir empfehlen, die Erstellung dieser Grundlagen durch spezialisierte interne oder externe Rechtsberater vornehmen zu lassen. Damit schaffen Sie Rechtsklarheit und sichern sich mögliche Handlungsspielräume.
Nachfolgend eine Auswahl von externen bAV-Beratern und Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Arbeitsrecht bzw. bAV.
febs Consulting GmbH
Zugelassener Rentenberater im Sinne des § 13 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz
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