Tarife Pangaea Life bAV Invest und Fonds-Rente bAV Invest erfüllen alle Voraussetzungen für die Anwendung in der Unterstützungskasse

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 31.8.2022 jetzt auch offiziell bestätigt, dass fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen zur Absicherung von Unterstützungskassen-Zusagen nach § 4d EStG zulässig sind. 

Konkret wurde - nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder - bestätigt, dass 

  • fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen mit garantierten Mindestleistungen anzuerkennende Rückdeckungsversicherungen im Sinne des § 4d EStG sind, 
  • bei kongruenter Rückdeckung einer versicherungsgebundenen beitragsorientierten Leistungszusage die Zuwendungen in Höhe der Beiträge zur fondsgebundenen Rückdeckungsversicherung begünstigte betriebsausgabenwirksame Zahlungen des Trägerunternehmens sind,
  • für die Ermittlung des zulässigen und tatsächlichen Kassenvermögens der UKasse gemäß § 5 KStG die Anforderungen an eine vollständige kongruente Rückdeckung nach § 4d EStG erfüllt werden und diese als zulässige Rückdeckungsversicherung anzuerkennen ist und 
  • das tatsächliche und das zulässige Kassenvermögen gleichhoch angesetzt werden kann und sich keine Über- oder Unterdeckung ergibt.

Hinweis: Das BMF weist wie immer vorsorglich darauf hin, dass für die Beurteilung der jeweiligen steuerlichen Einzelfälle die Finanzbehörden der Länder zuständig sind. Diesen obliegt es abschießend, die im Einzelfall abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze zu beurteilen und steuerlich zu würdigen.

Fazit: Somit wurde nun auch nochmal von höchster steuerlicher Stelle bestätigt, dass sowohl unsere Tarife Pangaea Life bAV Invest und Fonds-Rente bAV Invest alle Voraussetzungen für die Anwendung in der Unterstützungskasse erfüllen.

 

Unterstützungskasse - die optimale Versorgung für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Unterstützungskasse ist ein attraktiver Durchführungsweg der bAV. Der Vorteil der Unterstützungskasse ist, dass die eingezahlten Beiträge grundsätzlich unbegrenzt steuerfrei sind. 

Somit ist die Unterstützungskasse insbesondere für Mitarbeiter, die den Höchstbeitrag für die Direktversicherung bereits ausgeschöpft haben oder die mit einem höheren Beitrag für das Alter vorsorgen möchten, der ideale Weg. 
Führungskräfte, leitende Angestellte oder Gesellschafter-Geschäftsführer sind die vorrangigen Zielgruppen der Unterstützungskasse. 

Zusätzliche Highlights der BBV-Unterstützungskasse e.V.

  • Ob Sicherheit, Renditechancen oder Nachhaltigkeit bei der Entscheidung im Vordergrund stehen - mit unseren Tarifen KlassikRente, Pangaea Life bAV Invest oder Fonds-Rente bAV Invest bieten Sie Ihren Kunden die passende Lösung. 
  • Die Einstufung unseres Sicherungsvermögens und der Pangaea Life Fonds nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung durch das renommierte ESG-Analysehaus Zielke Research Consult bietet Ihnen ein zusätzliches Argument in Ihren Beratungen zum Thema Nachhaltigkeit. 
  • Keine Aufnahmegebühren und Verwaltungskosten erst ab 21 Anwärtern 
  • Aufnahme schon ab 1 Versorgungsberechtigten möglich (auch 1 GGF)